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Anmerkungen und sonstiges Wissenswerte.
(ENTWURF)

Die Übersicht über die Signalbücher ist mit Sicherheit nicht vollständig. Ergänzende Hinweise sind willkommen.

In der Übersicht der einzelnen Eisenbahn-Verwaltungen sind die Jahreszahlen der mir bekannten Ausgaben aufgeführt. Sind einzelne Angaben als Link ausgeführt, verbirgt sich hinter der Jahreszahl die Abbildung eines Nachdruckes, hinter dem Standort der ESO eine Abbildung des Originals.

Ob tatsächlich alle Verwaltungen 1910 mit den Änderungen der Signale 5, 9 und 10 ein neues Signalbuch drucken ließen, ist nicht bekannt. Von der Pfalz ist z.Zt bekannt, daß es nur Berichtigungsblätter gab.

Obwohl die Änderungen der Signale 5, 9 und 10 jeweils streckenweise bis 1919 durchzuführen waren, hat die Eisenbahn-Generaldirektion Karlsruhe (ex Baden) in der Ausgabe 1920 noch den Passus enthalten, daß die alten Formen bis Ende 1923 gültig sind.

Im Signalbuch für Preußen-Hessen 1923 sind die alten Formen der Signale 5, 9 und 10 ebenfalls noch enthalten, hier sagt aber die Bestimmung, daß die Signale bis Ende 1919 gültig sind. Da fragt man sich schon, warum diese Signale noch 4 Jahre nach Auslaufen in einer Neuausgabe enthalten sind.

Die besonderen Bestimmungen für die jeweilige Verwaltung waren in Schwabacher Schrift gesetzt. Ausnahme war Oldenburg, hier wurde kursive lateinische Schrift benutzt.

In der preußischen Ausgabe von 1907 fehlt die Ausführungsbestimmung 93. Sie wurde schlichtweg vergessen.