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Die Gliederung der
Eisenbahn-Signalordnung
(ENTWURF)

Das Signalbuch von 1907 war für alle Eisenbahnverwaltungen gleich aufgebaut. Geringfügige Abweichungen und Änderungen waren zulässig. Prinzipiell waren aber dem Entfernen oder Hinzufügen von Signalen enge Grenzen gesetzt und die Numerierung durfte nicht durchbrochen. Die Signale im allgemeinen Teil mußten den Beschreibungen entsprechen, geringe Abweichungen waren akzeptiert. So konnten die Signalflügel recht verschieden ausfallen, was sich dann auch in der bildlichen Darstellung niederschlug.
Im Anhang dagegen konnten die einzelnen Verwaltungen im Rahmen der reichsweiten Vorschriften neue Signale einführen bzw. alte, geradezu archaische Signale weiter für gültig erklären.

Die prinzipielle Gliederung:
äußeres Deckblatt

inneres Deckblatt
Verzeichnis der Eisenbahnverwaltungen, bei denen das Signalbuch eingeführt ist
Beim Pfälzer Signalbuch auf dem inneren Deckblatt
Inhaltsverzeichnis
Nicht bei allen Verwaltungen
Beschluß des Bundesrates
Nicht bei allen Verwaltungen
Vorbemerkungen

Allgemeine Bestimmungen

I. Läutesignale
II. Wärtersignale grafische Abweichungen in Bayern und Oldenburg
III. Hauptsignale
Abweichungen bei der Darstellung der Signale in Preußen und Bayern, dreiflügelige Signale nicht überall, Bayern und  nach 1910die Pfalz mit Signal 7a (Ruhe)
IV. Vorsignale
Abweichungen in Bayern mit dem Flügel statt der hochgeklappten Scheibe.
V. Signale am Wasserkran
grafische Abweichungen in Bayern
VI. Weichen- und Gleissperrsignale
Große Unterschiede bei den Bahnverwaltungen, Abweichende Gleissperrsignale in Süddeutschland
VII. Signale am Zuge Grafische Abweichungen in Bayern.
VIII. Signale an einzelnen Fahrzeugen
dito
IX. Signale des Zugpersonales
weitgehend einheitlich, Abweichungen in den Ausführungsbestimmungen
X. Rangiersignale
weitgehend einheitlich, Abweichungen in den Ausführungsbestimmungen
Anhang
Große Unterschiede bei den Bahnverwaltungen, viele einmalige Signale.
Aufstellung der Strecken, auf denen bestimmte Läutesignale gültig sind
Nicht bei allen Verwaltungen
Beleuchtungskalender
Nicht bei allen Verwaltungen
Anwendung der Knallkapseln
Bei den Nachdrucken nicht aufgeführt