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Eisenbahn-Signalordnung (ENTWURF) |
Das
Signalbuch von 1907 war für alle Eisenbahnverwaltungen gleich
aufgebaut. Geringfügige Abweichungen und Änderungen waren
zulässig. Prinzipiell waren aber dem Entfernen oder
Hinzufügen von Signalen enge Grenzen gesetzt und die Numerierung
durfte nicht durchbrochen. Die Signale im allgemeinen Teil mußten
den Beschreibungen entsprechen, geringe Abweichungen waren akzeptiert.
So konnten die Signalflügel recht verschieden ausfallen, was sich
dann auch in der bildlichen Darstellung niederschlug. Im Anhang dagegen konnten die einzelnen Verwaltungen im Rahmen der reichsweiten Vorschriften neue Signale einführen bzw. alte, geradezu archaische Signale weiter für gültig erklären. Die prinzipielle Gliederung: |
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äußeres Deckblatt |
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inneres Deckblatt | |
Verzeichnis der
Eisenbahnverwaltungen, bei denen das Signalbuch eingeführt ist |
Beim Pfälzer
Signalbuch auf dem inneren Deckblatt |
Inhaltsverzeichnis |
Nicht bei allen Verwaltungen |
Beschluß des
Bundesrates |
Nicht bei allen Verwaltungen |
Vorbemerkungen |
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Allgemeine Bestimmungen |
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I. Läutesignale | |
II. Wärtersignale | grafische Abweichungen in
Bayern und Oldenburg |
III. Hauptsignale |
Abweichungen bei der
Darstellung der Signale in Preußen und Bayern, dreiflügelige
Signale nicht überall, Bayern und nach 1910die Pfalz mit
Signal 7a (Ruhe) |
IV. Vorsignale |
Abweichungen in Bayern mit
dem Flügel statt der hochgeklappten Scheibe. |
V. Signale am Wasserkran |
grafische Abweichungen in
Bayern |
VI. Weichen- und
Gleissperrsignale |
Große Unterschiede
bei den Bahnverwaltungen, Abweichende Gleissperrsignale in
Süddeutschland |
VII. Signale am Zuge | Grafische Abweichungen in
Bayern. |
VIII. Signale an einzelnen
Fahrzeugen |
dito |
IX. Signale des
Zugpersonales |
weitgehend einheitlich,
Abweichungen in den Ausführungsbestimmungen |
X. Rangiersignale |
weitgehend einheitlich, Abweichungen in den Ausführungsbestimmungen |
Anhang |
Große Unterschiede
bei den Bahnverwaltungen, viele einmalige Signale. |
Aufstellung der Strecken,
auf denen bestimmte Läutesignale gültig sind |
Nicht bei allen Verwaltungen |
Beleuchtungskalender |
Nicht bei allen Verwaltungen |
Anwendung der Knallkapseln |
Bei den
Nachdrucken nicht aufgeführt |